Deutschland

ENGLISH

Fiskalsystem in Deutschland


Ab dem 01.01.2020 gelten in Deutschland die strengen Anforderungen der neuen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Ziel der Kassensicherungsverordnung ist die Verhinderung von Manipulationen an Kassendaten.
Dazu hat der Gesetzgeber eine Reihe an Vorgaben erlassen. Neben einer allgemeinen Belegausgabepflicht wurde auch eine Anmeldepflicht von Registrierkassen und Kassensystemen beim Finanzamt sowie eine umfassende Verpflichtung zur Datenspeicherung in einem Finanzamt-konformen Format eingeführt.
Darüber hinaus müssen zukünftig alle Kassenbuchungen mit einer elektronischen Signatur versehen werden, die nachträgliche Veränderungen verhindern bzw. nachvollziehbar machen soll. Um dies zu realisieren müssen alle Registrierkassen und Kassensysteme mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Die technische Sicherheitseinrichtung besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul versieht jede Transaktion, die es von der Kasse erhält, mit einer digitalen Signatur. Das Speichermedium sichert die übertragenen Informationen temporär oder für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Die digitale Schnittstelle bietet den Finanzbehörden die Möglichkeit mit einer Prüfsoftware die exportierten Daten auf Manipulationen und Lücken zu prüfen.

TSE von Retail Innovation

Retail Innovation begegnet den Herausforderungen des deutschen Fiskalmarktes mit der eigens entwickelten CleanCash TSE-8. Diese Hochsicherheits-Fiskallösung, auf Grundlage einer Standard MicroSD-Karte mit Klassifizierung UHS-I und 8 GB NAND-Flashspeicher für Langzeitspeicherung, erfüllt alle gegebenen Anforderungen. Die beiden auf der CleanCash TSE-8 verbauten unabhängigen Dual-Core-32-bit-Chips mit Common Criteria EAL 4+ Sicherheitsstandard sowie die speziellen Hardwarebeschleuniger ermöglichen kryptographische Operationen mit herausragender Performance und höchster Sicherheit.

Zertifizierung der Fiskallösung

Um eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) auf den deutschen Markt bringen zu können, ist zwingend eine Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erforderlich. Die Anforderungen an die Komponenten einer TSE hat das BSI in technischen Richtlinien und Schutzprofilen weiter konkretisiert.
Hersteller einer technischen Sicherheitseinrichtung gemäß KassenSichV müssen nachweisen, dass die TSE die notwendigen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Der Nachweis ist durch Sicherheitszertifizierungen nach Common Criteria zu erbringen:

• CC-Zertifizierung nach dem Schutzprofil „BSI-CC-PP-0105-2019 (SMAERS)“
• CC-Zertifizierung nach dem Schutzprofil „BSI-CC-PP-0104-2019 (CSP)“

Retail Innovation befindet sich derzeit im Zertifizierungsprozess nach Common Criteria.
https://www.ssi.gouv.fr/entreprise/produits-certifies/cc/les-evaluations/
Weiterhin muss der Hersteller nachweisen, dass die TSE die Interoperabilitätsanforderungen der technischen Richtlinien erfüllen. Der Nachweis ist durch folgende Konformitätszertifizierung zu erbringen:

• TR-Zertifizierung nach der Technischen Richtlinie BSI TR-03153-TS

Mehr erfahren

Zum Betrieb der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) müssen Kassenanbieter das System in ihre Produkte integrieren. Retail Innovation arbeitet dazu mit dem bekannten deutschen Kassenhersteller QUORiON Data Systems GmbH und Adasys GmbH zusammen. QUORiON und Adasys werden den CleanCash TSE-8 in ihre aktuellen Registrierkassensysteme integrieren. Hier erhalten Sie auch Integrationsunterstützung von CleanCash TSE-8. QUORiON wird die CleanCash TSE-8 in alle seine aktuellen Kassensysteme integrieren. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.quorion.de/kassenloesungen/fiskalloesungen/kasssichv-tse-2020/